Die von uns durchgeführten und anerkannten Seminare zum Erwerb des „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ (Staplerschein) sind ohne Einschränkung für alle Tragkraftklassen und Antriebe gemäß DIN ISO 5053 gültig.
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt
werden dürfen. Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. |